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   OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 2 U 1/06   

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https://dejure.org/2008,22489
OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 2 U 1/06 (https://dejure.org/2008,22489)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2008 - 2 U 1/06 (https://dejure.org/2008,22489)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 2 U 1/06 (https://dejure.org/2008,22489)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung wegen amtspflichtwidriger Eintragung einer Baulast ; Ersatz entgangener Nutzungen; Bestehen eines Notwegerechts

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 249; ; GG Art. 34 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34 Satz 1
    Amtspflichtverletzung durch rechtswidrige Baulasteintragung nach kurzfristiger Gesetzesänderung - Schutzzweckzusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 204/82

    Baulast

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 2 U 1/06
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Baulast privatrechtlich dem dadurch Begünstigten weder einen Nutzungsanspruch gewährt noch den Eigentümer verpflichtet, die Nutzung zu dulden, wie der Bundesgerichtshof dies für eine durch Baulast begründete Stellplatzverpflichtung mit notwendigem Geh- und Fahrweg bereits entschieden hat (BGHZ 88, 97, 99 ff).

    Der begünstigte Bauherr erwirbt zwar keine privatrechtlichen Nutzungsrechte (BGHZ 88, 97, 99 f.; BGH NJW 1985, 1952 f.; NJW 1989, 1607), seine Begünstigung liegt jedoch darin, dass mit der eingeräumten Baulast der zur baurechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens erforderliche Nachweis einer bestimmten Erschließung erbracht werden kann (vgl. zu diesen Wirkungen der Baulast Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, § 70 Rn. 7; Gädtke/Böckenförde/Temme/Krebs, Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, 8. Aufl., § 78 Rn. 40; Lohre, NJW 1987, 877, 878; Ziegler, BauR 1988, 18, 24; Di Fabio, BauR 1990, 25).

  • OLG Köln, 23.08.2000 - 6 U 181/99

    Schädigende Äußerung durch Behauptung unentgeltlicher Dienstleistung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 2 U 1/06
    Ein Teil dieses Betrages wurde in dem zum Aktenzeichen 6 U 181/99 vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht geführten Verfahren, in dem die Klägerin ihre Nachbarn unter anderem auf Nutzungsentschädigung für die Benutzung des Weges für den Zeitraum der Bauphase (01.08.1994 - 30.09.1996) in Anspruch nahm, durch Aufrechnung mit Bereicherungsansprüchen der Klägerin, die aus dem Nichtzustandekommen des Kaufvertrages resultierten, als erloschen erachtet (Urteil vom 16.10.2001).

    (2) Eindeutig ergibt sich die Kenntnis der Klägerin vom Zweck der Baulasteintragung jedoch aus der Klageschrift vom 8. Oktober 1996 in dem Verfahren 14 O 720/96 (6 U 181/99); die Klagebegründung lautet auszugsweise wie folgt:.

  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 2 U 1/06
    Der begünstigte Bauherr erwirbt zwar keine privatrechtlichen Nutzungsrechte (BGHZ 88, 97, 99 f.; BGH NJW 1985, 1952 f.; NJW 1989, 1607), seine Begünstigung liegt jedoch darin, dass mit der eingeräumten Baulast der zur baurechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens erforderliche Nachweis einer bestimmten Erschließung erbracht werden kann (vgl. zu diesen Wirkungen der Baulast Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, § 70 Rn. 7; Gädtke/Böckenförde/Temme/Krebs, Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, 8. Aufl., § 78 Rn. 40; Lohre, NJW 1987, 877, 878; Ziegler, BauR 1988, 18, 24; Di Fabio, BauR 1990, 25).
  • BGH, 19.04.1985 - V ZR 152/83

    Baulast als Rechtsgrund für die Nutzung eines Grundstücks; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 2 U 1/06
    Der begünstigte Bauherr erwirbt zwar keine privatrechtlichen Nutzungsrechte (BGHZ 88, 97, 99 f.; BGH NJW 1985, 1952 f.; NJW 1989, 1607), seine Begünstigung liegt jedoch darin, dass mit der eingeräumten Baulast der zur baurechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens erforderliche Nachweis einer bestimmten Erschließung erbracht werden kann (vgl. zu diesen Wirkungen der Baulast Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, § 70 Rn. 7; Gädtke/Böckenförde/Temme/Krebs, Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, 8. Aufl., § 78 Rn. 40; Lohre, NJW 1987, 877, 878; Ziegler, BauR 1988, 18, 24; Di Fabio, BauR 1990, 25).
  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 2 U 1/06
    In diesem Ausnahmefall, dass durch die behördliche Entscheidung ein Notwegerecht nach § 917 BGB entsteht, kann dem Nachbarn zum Schutze seines Eigentums ein Abwehranspruch gegen eine rechtswidrig erteilte Baugenehmigung zustehen (BVerwG, NJW-RR 1999, 165 ff.).
  • BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 197/97

    Anforderungen an Stillhalteabkommen; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 2 U 1/06
    Dies ist jedoch unerheblich, da die Verzögerung nicht von der Klägerin zu vertreten war (vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 204 Rn. 7 unter Verweis auf BGHZ 103, 28; NJW 1999, 1022, 1024).
  • OVG Bremen, 21.10.1997 - 1 BA 23/97

    Baulast; Beurkundende Verwaltungsakte; Verzicht der Bauordnungsbehörde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 2 U 1/06
    Privatrechtliche Berechtigungen des einen gegen den anderen Grundstücksnachbarn schafft sie nicht (vgl. OVG Bremen, NVwZ 1998, 1322 f.).
  • OVG Saarland, 27.10.1995 - 2 W 42/95

    Parteibeitritt; Beschwerdeverfahren; Anschlußrechtsmittel; Beigeladener;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 2 U 1/06
    Zwar sind die Vorschriften über die Lage des Grundstücks an der öffentlichen Verkehrsfläche nicht zum Schutze des Nachbarn zu dienen bestimmt und damit nicht drittschützend (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 27.10.1995, Az. 2 W 42/95, m. w. N.).
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